| Änderung Punkt 6 der Austragungsbedingungen der SBL Leipzig |
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Der erweiterte Vorstand der Spielbezirksleitung hat auf seiner Sitzung am 09. April 2018 folgenden Beschluss zur Änderung der Austragungsbedingungen für den Spielbetrieb in seinem Verantwortungsbereich gefasst, der hiermit veröffentlicht wird und zudem auch allen Vereinen im Spielbetrieb des SB Leipzig per Mail zugeht. Die geplante Neustrukturierung des Spielbetriebs im Handball-Verband Sachsen wird in den kommenden Spielserien in allen sächsischen Ligen Veränderungen verursachen und auch die Leipziger Bezirks- und Kreisklassen betreffen. Damit mögliche Verschiebungen möglichst gering bleiben und die Leipziger Mannschaften der Bezirks- und Kreisligen eine bessere Planungsgrundlage für ihre Frauen- und Männermannschaften haben, wird der Punkt 6 der Austragungsbedingungen der SBL Leipzig ab sofort und bis mindestens zur Saison 2020/2021 wie folgt geändert. 6. Auf - und Abstiegsregelungen Es besteht ein Aufstiegsrecht und eine Abstiegspflicht. Im Spielbetrieb des SB Leipzigs ist in der Spielsaison 2018/19, 2019/20 und 2010/21 in einer Spielklasse mehr als eine Mannschaft eines Vereines oder einer Spielgemeinschaft startberechtigt, so sie sich für diese Spielklasse sportlich qualifiziert hat und die Meldung fristgerecht abgegeben wurde. Generell gilt: Nehmen mehrere Erwachsenen- oder Nachwuchsmannschaften eines Vereines oder einer Spielgemeinschaft in einer Spielklasse teil, werden sie wie fremde Mannschaften behandelt, d.h., ein Spielerinnen-/ Spielerwechsel zwischen diesen Mannschaften wird im Spielbezirk Leipzig nicht zugelassen. Alle aufstiegsberechtigten Mannschaften [...] teilen dem TK–Vorsitzenden schriftlich und verbindlich bis [...] mit, ob das Aufstiegsrecht wahrgenommen wird. Erfolgt keine schriftliche Meldung verzichtet die Mannschaft automatisch auf das Aufstiegsrecht! Leipzig, 09.04.2018 |
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