Bitte unbedingt beachten:
Für alle Einsprüche gegen Entscheidungen der SKL Erzgebirge gilt:

Gemäß Rechtsordnung des HVS § 34.1 ist die Einlegung eines Rechtsbehelfs (Einspruch) unter Beachtung §§ 37, 39.2 und 44 bei der KRK (Andreas Göbel, Kantstraße 19, 09380 Thalheim) ab Zugang des Schreibens innerhalb 14 Tage zulässig.

Dies bedeutet, alle Einsprüche sind gebührenpflichtig!!!

Sören Haase
TK-Vors. SKL Erzgebirge